Ich bin aus dem Ausland neu in die Schweiz gezogen. Was muss ich tun, um mich zu versichern?
Obligatorische Krankengrundversicherung:
Die Krankengrundversicherung ist eine Sozialversicherung, die für sämtliche in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch ist. Sie wird durch das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geregelt und deckt die Kosten ab, die infolge von Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft entstehen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen sind bei allen Versicherern identisch. Für die Grundversicherung müssen Sie keinen Gesundheitsfragebogen ausfüllen.
Sie müssen der obligatorischen Krankengrundversicherung innerhalb von drei Monaten nach der Niederlassung in der Schweiz beitreten. Bevor Sie sich für einen Versicherer entscheiden, müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde anmelden, um eine Wohnsitzbestätigung zu erhalten. Diese ist für Ihren Versicherer bestimmt. Danach können Sie über das Internet eine Offerte verlangen und unseren Kundendienst oder einen Versicherungsberater kontaktieren, um das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Versicherungsmodell und die für Sie optimale Franchise zu wählen.
Zusatzversicherungen:
Die Zusatzversicherungen decken Leistungen ab, die von der obligatorischen Krankengrundversicherung nicht übernommen werden. Diese Versicherungen sind privat und unterliegen dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG). Im Gegensatz zu den Grundversicherungen kann jeder Versicherer sein Angebot an Zusatzversicherungen selbst bestimmen. Vor einem Versicherungsabschluss müssen Sie einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Aufgrund der darin gemachten Angaben kann der Versicherer Vorbehalte anbringen oder den Abschluss einer Zusatzversicherung aufgrund eines bestehenden Leidens sogar verweigern. Assura bietet über zehn verschiedene Zusatzversicherungen an: Übersicht. Diese Regelungen sind im Bundesgesetz über die Krankenzusatzversicherungen (VVG) festgeschrieben und bei allen Krankenversicheren gleich.
Sind Sie Schweizer Bürger?
Von Schweizer Bürgern, die aus dem Ausland zurückkehren, benötigen wir eine Kopie der von der Einwohnerkontrolle ihrer Wohngemeinde ausgestellten Wohnsitzbestätigung.
Sind Sie ausländischer Staatsbürger?
Von ausländischen Staatsbürgern benötigen wir eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung.
Abhängig vom Typ Ihrer Aufenthaltsbewilligung kann Assura Anträge auf Zusatzversicherungen ablehnen. Unser Kundendienst gibt Ihnen diesbezüglich Auskunft.